Anleitung / Ausfüllhilfe Honorarberechnung

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens? Die einzelnen Abschnitte werden hier erläutert.

Honorar Jahresabschlussprüfung

Abweichend zu Notaren, Rechtsanwälten oder Steuerberatern gibt es insbesondere für die Jahresabschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfer keine gesetzlichen Honorare.

Grundsätzlich orientiert sich das Honorar historisch an den benötigten Zeiten für die Durchführung der Jahresabschlussprüfung. Jedoch kommen auch Aspekte wie der Umfang der Inanspruchnahme allgemeiner Kanzleistrukturen und Know-Hows sowie die Unternehmensgröße und das prüferische Risiko in Verbindung mit dem notwendigen Umfang der Prüfungsleistungen zum Tragen.

Um jedoch eine kalkulierbare Grundlage für unsere Mandanten zu bieten, haben wir basierend auf unseren langjährigen Erfahrungen und branchenüblicher Werte ein Pauschalpreissystem entwickelt, wonach sich das Honorar bereits an wenigen Unternehmensparametern orientiert.

Art der Jahresabschlussprüfung 

Die Art der Jahresabschlussprüfung bestimmt sich grundsätzlich nach dem HGB. Gemäß § 316 HGB sind Jahresabschluss und Lagebericht von Kapitalgesellschaften die nicht kleine sind nach § 267 Abs. 1 HGB durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Bei Mittelgroßen und großen Gesellschaften gemäß § 267 Abs. 1 HGB spricht man deshalb von Pflichtprüfungen.

Jedoch können sich auch kleinere Gesellschaften freiwillig prüfen lassen. Hierzu zählen auch Prüfungen, welche basierend auf reinen Regelungen des Gesellschaftsvertrages oder öffentlichen Verpflichtungen heraus durchzuführen sind.

Zwar unterliegen hinsichtlich der Durchführung freiwillige Prüfungen den gleichen Regelungen wir Pflichtprüfungen, jedoch ergeben sich aus höheren Anforderungen an die interne Dokumentation und Aufwendungen für den zwingend für diese Fälle vorzunehmenden Peer Review tendenziell höhere Aufwendungen und auch Honorare.

Größenklasse

Die Größenklassen ergeben sich ausschließlich nach § 267 des HGB.

Vereinfachend bestehen folgende Regelungen:

Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:

  1. 6 000 000 Euro Bilanzsumme.
  2. 12 000 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag.
  3. Im Jahresdurchschnitt fünfzig Arbeitnehmer.

Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei bezeichneten Merkmale für kleine Kapitalgesellschaften überschreiten und jeweils mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:

  1. 20 000 000 Euro Bilanzsumme.
  2. 40 000 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag.
  3. Im Jahresdurchschnitt zweihundertfünfzig Arbeitnehmer.

Große Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei bezeichneten Merkmale für mittelgroße Kapitalgesellschaften überschreiten. Die Rechtsfolgen der Merkmale treten nur ein, wenn sie an den Abschlußstichtag von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- oder unterschritten werden.

Umsatzerlöse bis

Die Höhe der Umsätze ist ein wichtiger Indikator bei der Ermittlung des individuellen Prüfungsumfangs.

Die Umsatzerlöse beziehen sich auf die Definition des HGB und beinhalten alle Nettoeinnahmen des Geschäftsjahres.

Hinsichtlich des zeitlichen Bezuges sind hier die voraussichtlichen Umsatzerlöse den zu prüfenden Geschäftsjahres anzugeben.

Bilanzsumme bis

Die Bilanzsumme ist ein wichtiger Indikator bei der Ermittlung des gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsumfangs.

Die Bilanzsumme ist die Summe aller Vermögenswerte bzw. der Summe der Verbindlichkeiten und des Eigenkapitals. Die Bilanzsumme ergibt sich aus dem Jahresabschluss. Hinsichtlich des zeitlichen Bezuges sind hier die voraussichtlichen Umsatzerlöse den zu prüfenden Geschäftsjahres anzugeben.

Mitarbeiter bis

Die Mitarbeiteranzahl ist ein wichtiger Indikator bei der Ermittlung des gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsumfangs.

Die ggf. zu schätzende Mitarbeiterzahl sollte ich am Jahresdurchschnitt des zu prüfenden Geschäftsjahres orientieren.

Zusatzleistungen Reporting und Beratung

Grundsätzlich besteht das Arbeitsergebnis im Rahmen der Jahresabschlussprüfung aus einem schriftlichen Prüfungsbericht inkl. Testat.

Unseren Bericht stellen wir standardmäßig digital sowie in gedruckter Version 8bis zu 5 Exemplare) zur Verfügung.

Daneben liefern wir Ihnen die relevanten Dateien zur Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger.

Bericht mit Erläuterungsteil, Aufteilung der Posten der Bilanz und GuV

Die durch den Wirtschaftsprüfer testierte und standardmäßig offengelegten Form der Jahresabschlussdaten ist komprimiert und entspricht grundsätzlich der nach dem HGB für die einzelnen Größenklassen definierten Umfang.

Die Aussagekraft ist dadurch für den Adressaten begrenzt. Um den Adressaten des Prüfungsberichtes weitere Einblicke in die Vermögens-, Finanz,- und Ertragslage zu bieten, können wir optional einen entsprechenden Erläuterungsteil mit detaillierten Analysen und einer wirtschaftlichen Betrachtung der Bilanz und GuV anbieten.

Zum Erläuterungsteil bieten wir ferner eine Aufteilung der Posten der Bilanz und GuV an. Hier erfolgt eine detaillierte z.T. auch verbale Erläuterung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses bis auf Kontenebene.

Den Erläuterungsteil können wir Ihnen als Bestandteil unseres Berichtes aber auch als gesonderten Bericht anbieten.

Präsentation des Jahresabschlusses gegenüber der Geschäftsführung

Zwingender Bestandteil einer jeden Abschlussprüfung sind Gespräche mit der Geschäftsführung. Insbesondere ist dies je nach der internen Organisation zu Beginn und zum Ende der Prüfung vorgesehen.

Darüberhinausgehend bieten wir als Zusatzleistung eine individuelle und erläuternde Präsentation zum Abschluss der Jahresabschlussprüfung an.

Neben Erläuterungen des Prüfungsvorgehens, der wesentlichen Feststellung und des Prüfungsergebnisses gehen wir dabei auf der wesentlichen wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens sowie unseren Feststellungen zum internen Kontrollsystem ein.

Präsentation des Jahresabschlusses gegenüber den Gesellschaftern

Eine routinemäßige Präsentation der Arbeit als Jahresabschlussprüfer gegenüber den Gesellschaftern ist grundsätzlich im normalen Prüfungsablauf nicht vorgesehen. Jedoch bieten wir Ihnen dies gerne nach Ihren individuellen Erfordernissen an.

Im Rahmen einer Präsentation erläutern wir die Art und den individuellen Umfang der Prüfungshandlungen und der Prüfungsergebnisse. Gerne stellen wir in diesem Kontext die wirtschaftliche Entwicklung und den Jahresabschluss Ihres Unternehmens im Gesellschafterkreis vor.

Managementletter für die Geschäftsführung

Der Management Letter ist neben Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk freiwilliger Bestandteil der schriftlichen Berichterstattung des Abschlussprüfers.

Diese Berichterstattung betrifft Feststellungen, die im Rahmen des Prüfungsauftrags nicht als wesentlich anzusehen oder nicht unmittelbar Gegenstand des Prüfungsauftrags sind, die sich aber bei sachgerechter Durchführung einer Abschlussprüfung häufig ergeben und deren Kenntnis für das geprüfte Unternehmen von Nutzen ist.

Beispielsweise betreffen das Aussagen zu Verbesserungspotentialen im internen Kontrollsystem, die Ausübung von Wahlrechten oder allgemeine Hinweise zur strategischen und wirtschaftlichen Themen oder auch Fördermitteloptionen.

Hinweise für den steuerlichen Berater

Grundsätzlich ist die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer nicht Vergleichbar mit den Prüfungen der Finanzverwaltung oder auch der Tätigkeit als Steuerberater.

Grundsätzlich ist der Jahresabschlussprüfer dabei für Sie als Dienstleister tätig und unterliegt dabei den strengen Anforderungen des Berufsrechts.

Immer wieder ergeben sich aus den Prüfungshandlungen und Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung Erkenntnisse und Hinweise, welche unabhängig des handelsrechtlichen Bezugs und des zu erteilenden Testats, auch im Hinblick auf das Steuerrecht und die laufende steuerliche Beratung einen großen Nutzen bieten können.

Wir bieten deshalb als gesonderten Bestandteil und individuellen Berichtsteil an, derartige Feststellung und ggf. Gestaltungs- und Optimierungspotentiale – sofern erkenntlich – zu benenne und konstruktiv auch als Ergänzung bzw. in Zusammenarbeit mit Ihrem steuerlichen Berater oder Ihre Steuerabteilung aufzuzeigen.

Rechnungslegung Beratungspaket

Unser Beratungspaket richtet sich in erster Linie an Unternehmen, welche gegebenenfalls ohne qualifizierte externe Unterstützung oder erstmalig einen zu prüfenden Jahresabschluss erstellen.

Basierend auf den zu prüfenden Entwurf des Jahresabschlusses stehen wir Ihnen als fachlicher Partner ggf. auch bereits bei der Erstellung des Jahresabschlusses bei der Ausübung der handelsrechtlichen Wahlrechte hinsichtlich der Bewertung und des Ausweises von Sachverhalten im Jahresabschluss zur Verfügung. Daneben unterstützen wir Sie durch unsere Beratung und des zulässigen berufsrechtlichen Rahmens bei der Berichterstattung im Anhang und Lagebericht.

Zusatzleistungen Prüfung öffentlicher Unternehmen

Die Prüfung von öffentlichen Unternehmen weißt aufgrund ergänzender Regelungen in den Gesellschaftsverträgen aber gesetzlicher Anforderungen eine Reihe von Besonderheiten auf.

Durch unseren umfangreichen Erfahrungsschatz können wir auf diese Besonderheiten im Prüfungsablauf aber auch in der Berichterstattung gesondert und individuell eingehen.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich der Prüfung und Beratung von öffentlichen Unternehmen. Hier betreuen wir neben Zweckverbänden und Eigenbetrieben auch Eigengesellschaften im Kultur- und Tourismusmarketing, Wohnungsbaugesellschaften, der öffentlichen Versorgung, IT-Dienstleistungen und Unternehmen im medizinischen Bereich.

Prüfung nach Haushaltsgrundsätzegesetz

Der § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) sieht vor, dass auf Verlangen einer Gebietskörperschaft der Abschlussprüfer eines Unternehmens mit einer Erweiterung der Abschlussprüfung um die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu beauftragen ist.

Voraussetzung hierfür ist im Regelfall, dass die Gebietskörperschaft die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts hält oder ihr mindestens der vierte Teil der Anteile gehört und ihr zusammen mit anderen Gebietskörperschaften die Mehrheit der Anteile zusteht. Bei anderen Unternehmensverbindungen oder bspw. für Eigenbetriebe sind regelmäßig gesonderte Vorschriften verankert, welche eine Prüfung gemäß § 53 HGrG vorsehen.

Bei der Prüfungsdurchführung wenden wir ausschließlich den Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW PS 720) an, um den gesetzlichen Erfordernissen in ausreichendem Maße gerecht zu werden. Neben der gesetzlichen Verpflichtung sehen wir die Besprechung des in IDW PS 720 abgebildeten Fragenkataloges jedoch auch als Chance, im Dialog mit der Geschäftsführung Verbesserungspotentiale zu identifizieren und die Unternehmensprozesse effizient weiterzuentwickeln.

Präsentation des Jahresabschlusses in Gremien

Eine routinemäßige Präsentation der Arbeit als Jahresabschlussprüfer gegenüber den Gesellschaftern oder anderen Aufsichtsgremien wie Aufsichtsräten, Verbandsversammlungen oder Beiräten ist grundsätzlich im normalen Prüfungsablauf nicht vorgesehen.

Jedoch bieten wir Ihnen dies gerne nach Ihren individuellen Erfordernissen an.

Im Rahmen einer Präsentation erläutern wir die Art und den individuellen Umfang der Prüfungshandlungen und der Prüfungsergebnisse. Gerne stellen wir in diesem Kontext die wirtschaftliche Entwicklung und den Jahresabschluss Ihres Unternehmens im Gesellschafterkreis vor.

Routinemäßig stimmen wir unsere Präsentationen vorab mit der Geschäftsführung ab und passen diese individuell auf die Bedürfnisse an.

Erweiterter Berichtsumfang

Grundsätzlich kann dieser Leistungsbaustein dem Erläuterungsteil und der Aufteilung der Posten der Bilanz und GuV auf Wunsch enthalten.

Jedoch bestehen bei öffentlichen Unternehmen daneben oft noch weitere Anforderungen. Deshalb bieten wir Ihnen mit diesem Berichtsteil auch einen individuellen internen Kennzahlenvergleich wesentlicher Größen des Jahresabschlusses an.

Sofern es Ihre Branche zulässt, umfasst der Leistungsbaustein auch einen externen Kennzahlenvergleich mit öffentlich zugänglichen Quellen.

Die durch den Wirtschaftsprüfer testierte und standardmäßig offengelegten Form der Jahresabschlussdaten ist komprimiert und entspricht grundsätzlich der nach dem HGB für die einzelnen Größenklassen definierten Umfang.

Die Aussagekraft ist dadurch für den Adressaten begrenzt. Um den Adressaten des Prüfungsberichtes weitere Einblicke in die Vermögens-, Finanz,- und Ertragslage zu bieten, können wir optional einen entsprechenden Erläuterungsteil mit detaillierten Analysen und einer wirtschaftlichen Betrachtung der Bilanz und GuV anbieten.

Zum Erläuterungsteil bieten wir ferner eine Aufteilung der Posten der Bilanz und GuV an. Hier erfolgt eine detaillierte z.T. auch verbale Erläuterung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses bis auf Kontenebene.

Auch weitere branchenübliche erweitere Berichtsbestandeile sind in diesem Paket nach Absprache integrierbar.

Zusatzleistungen Auftragsabwicklung

Im Rahmen unseres Standardpaketes haben wir den Prozess der Prüfungsdurchführung insoweit vereinfacht und optimiert, dass die Zuarbeit vom Mandanten strukturiert und digital erfolgt.

Zur Vermeidung von Reisezeiten und Reisekosten gestalten wir die Prüfung soweit möglich mittels Telefon oder Videokonferenzen.

Soweit berufsrechtlich möglich und inhaltlich sinnvoll, wird die Prüfung, angeleitet und überwacht durch unsere Wirtschaftsprüfer, durch unsere qualifizierten Prüfungsassistenten abgewickelt (Field work).

Durch diese Maßnahmen können wir unser attraktives Honorarniveau auch nachhaltig garantieren.

Jedoch bieten wir auf Wunsch auch individuelle Premiumpakete an.

Diese können ggf. auch noch im Laufe der Prüfung beauftragt werden.

Individueller Datenaustausch

Im Rahmen unserer Honorargestaltung gehen wir davon aus, dass die benötigten und im Rahmen der Prüfungsplanung gemeinsam abgestimmten Unterlegen nach Anforderung und individueller Abstimmung in einer vorgegebenen standardisierten Form bereitgestellt werden. Hierdurch werden zumutbare rein verwaltungstechnische Aufgaben durch den Auftraggeber mitgetragen und ein attraktives Honorarangebot erst möglich.

Sofern dies von Ihnen z.B. personell oder organisatorisch nicht möglich ist, nehmen wir Unterlagen auch sukzessive entgegen bzw. organisieren gemeinsam mit Ihnen die Zusammenstellung im Unternehmen und überwachen den Rücklauf.

Prozessaufnahme im Unternehmen

Im Rahmen unseres Standardpaketes gehen wir davon aus, dass einerseits die notwendigen Termine und auch Gespräche weitestgehend online mittels Videokonferenzen stattfinden. Dies entspricht unseren Ansatz hinsichtlich Nachhaltigkeit und effizient auch im Rahmen unserer Tätigkeit. Ineffizienzen und Reisezeiten und Reisekosten werden minimiert.

Sofern dies nicht gewünscht ist, bieten wir mit diesem Leistungspaket die Gespräche insbesondere zum internen Kontrollsystem und den Kernprozessen aber auch zur Auswertung von Stichproben und anderen Unterlagen bei Ihnen vor Ort an.

Premiumpaket Einbindung Wirtschaftsprüfer

Soweit berufsrechtlich möglich und inhaltlich sinnvoll, wird die Prüfung, angeleitet und überwacht durch unsere Wirtschaftsprüfer, durch unsere qualifizierten Prüfungsassistenten abgewickelt (Field work).

Ergänzend hierzu bieten wir Ihnen als Premiumpaket jedoch eine exklusive Bearbeitung des gesamten Prüfungsfalls durch ein überdurchschnittliches Involvement des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers an.

Wesentliche Prüfungshandlungen und im Regelfall alles erforderlichen Interviews werden dabei von den verantwortlichen Wirtschaftsprüfern geführt. Dies ermöglicht noch schnellere Entscheidungen und eine jederzeitige direkte Kommunikation.

Durch die begrenzten und im Jahresverlauf unterschiedlichen freien Ressourcen ist dieses Angebot vorbehaltlich entsprechender Kapazitäten.

Nachlass bei Erstellung durch Steuerberater

Steuerberater unterliegen ähnlichen Voraussetzungen in Ausbildung und Berufsausübung wie Wirtschaftsprüfer.

Hierdurch bestehen auch für den Bereich der Jahresabschlussprüfung erhebliche Synergien. Insbesondere betrifft dies das Zurückgreifen auf den elektronischen Bestand des Rechnungswesens sowie verschiedene Auswertungen und ergänzende Unterlagen zum Jahresabschluss.

Die Vorlage bzw. das Zurückgreifen auf diese Unterlagen und Arbeitspapiere erleichtert im Regelfall erheblich den Prüfungsaufwand und die Bearbeitungszeiten erheblich. Daneben reduziert der direkte Informationsaustausch zwischen Steuerberater und Prüfer die administrative Belastung des Mandanten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.

Diesen Vorteil geben wir in Form eines pauschalen Nachlasses gerne zur Sicherung eines attraktiven Gesamtpaketes weiter.

Grundsätzlich sichern wir verbindlich gegenüber Steuerberatern, welche uns im Bereich der Abschlussprüfung empfehlen, einen uneingeschränkten langfristigen Mandantenschutz zu. Daneben sichern wir Steuerberaterkollegen einen kollegialen Austausch mit Fokus auf den Mandanten verbindlich zu.